In Deutschland und Europa existieren derzeit so viele Förderprogramme, dass selbst Fördermittelexperten den Markt nicht mehr überblicken können. Es gibt derzeit weit über 8.700 öffentliche Fördermittel mit zunehmender Tendenz.
Es empfiehlt sich daher für jedes Unternehmen, grundsätzlich regelmäßig einen Fördermittelcheck durchzuführen.
Es gilt heute mehr denn je, eine gezielte und umfassende Fördermittelrecherche vorzunehmen und den Unternehmer bei der Antragstellung und Umsetzung zu begleiten. Die bislang sehr oft praktizierte Fördermittelberatung, bei welcher der Berater die ihm bekannten Fördermittel aufgezeigt und empfiehlt, sind weder zeitgemäß noch anwendbar. Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass die meisten Fördermittelberatungen sich zumeist auf die allgemein bekannten und zugänglichen Fördermittel reduzieren, was oftmals dazu führt, dass aktuelle und bislang besser geeignete Fördermittel nicht erkannt und/oder übersehen werden. Es ist für einen Unternehmer immer wieder ärgerlich und bedauernswert, wenn erst nach einer durchgeführten betrieblichen Maßnahme bekannt wird, dass es dazu öffentliche Fördermittel gegeben hätte.
Grundsätzlich sollten deshalb alle im Unternehmen anstehenden Investitionen, auch in der betrieblichen Organisation und betriebliche Prozesse, von einem professionellen Experten strukturiert und systematisch auf ihre Förderfähigkeit hinterfragt werden.
Förderstrategie
Um die zahlreichen Fördermittel optimal zu nutzen, ist eine strategische Ausrichtung und Beantragung der verschiedenen Module essentiell. Hierzu werden alle zeitnah umzusetzenden Maßnahmen sowie die damit verbundenen Beratungsleistungen gesammelt. Daraus werden die Investitionen den verschiedenen Modulen zugeordnet und die Wechselwirkungen geprüft. Durch diese strategische Vorgehensweise konnten wir bereits zahlreichen Unternehmern bis zu 60% mehr Fördermittel beantragen, welche ansonsten unwiderruflich verloren wären.
Die nachfolgend Dargestellten Fördermitteln sind nur ein Auszug der Möglichkeiten der BAFA
Bundesförderung für Energieberatung
Modul 1: Energieaudits nach DIN 16247
Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse des gesamten Unternehmens, um den Energieverbrauch den einzelnen Verbrauchern zuzuordnen und damit rund 30% Energiekosten einzusparen.
Antragsberechtigung: KMU mit Energiekosten über 10.000 € pro Jahr.
Förderhöhe: 80% der Beratungskosten, maximal 6.000 €
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Grundlage zur gesetzl. energetischen Klassifizierung eines Gebäudes. Ein energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude umfasst schrittweise Modernisierung oder Komplettsanierung zum BEG-Standard
Antragsberechtigung: KMU mit mehr als 200 m2 Grundfläche.
Förderhöhe: 80% der Beratungskosten, maximal 8.000 €
Modul 3: Contracting – Orientierungsberatung
Eine förderfähige Contracting-Orientierungsberatung identifiziert geeignete Gebäude oder -pools für Modelle mit Einspargarantie und macht qualitative Vorschläge zur Vorbereitung ihrer Umsetzung.
Antragsberechtigung: KMU
Förderhöhe: 80% der Beratungskosten, maximal 10.000 €
BAFA EEW Module
Modul 1: Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden finanzielle Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geboten, insbesondere für den Ersatz oder die Neuanschaffung von effizienten Anlagen in industriellen und gewerblichen Anwendungen.
Antragsberechtigung: KMU mit einer Mindestinvestition von 2.000 €
Förderhöhe: 20 – 25 % der Investition, maximal 200.000 €
Modul 2: Prozesswärme Erneuerbaren Energien
Förderung für den Ersatz oder Neukauf von Anlagen zur Wärmebereitstellung durch Solarkollektoren, Wärmepumpen, Tiefe Geothermie oder Biomasse. Mindestens 50% der erzeugten Wärme müssen industriellen Prozessen dienen
Antragsberechtigung: KMU
Förderhöhe: 50 – 65 % der Investition, maximal 20.000.000 €
Modul 3: MSR, und Energiemanagement-Software
Im Modul 3 werden Soft- und Hardware-Förderungen angeboten, insbesondere für die Einrichtung oder Anwendung von Energie- oder Umweltmanagement-systemen.
Antragsberechtigung: KMU mit einer Mindestinvestition von 2.000 €.
Förderhöhe: 35 – 45 % der Investition, maximal 20.000.000 €
Modul 4: Prozessoptimierung – Premiumförderung
In diesem Modul werden finanzielle Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geboten, insbesondere für den Ersatz oder die Neuanschaffung von effizienten Anlagen in industriellen und gewerblichen Anwendungen.
Antragsberechtigung: KMU
Förderhöhe: 35 – 45 % der Investition, maximal 20.000.000 €, zusätzlich wird ein CO2 Deckeln angewandt
Modul 5: Transformationspläne
Förderung von Transformations-konzepten für Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Erarbeitet wird ein Konzept, um in 10 Jahren die aktuellen CO2 Emissionen um 40% zu verringern.
Antragsberechtigung: KMU
Förderhöhe: 50 – 60 % der Beratungskosten, maximal 60.000 €
Modul 6: Elektrifizierung von Unternehmen
Modul 6 fördert den Austausch oder die Umrüstung von Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Brennstoffen betrieben wurden, hin zu Anlagen, die elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Antragsberechtigung: kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
Förderhöhe: 33 % der Investition inkl. Nebenkosten
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Ziel: Verbesserung der thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle durch Dämmmaßnahmen, Fenstererneuerungen und mehr.
Förderhöhe: Grundfördersatz von 20%, mit der Möglichkeit zusätzlicher Boni für umfassendere Maßnahmen.
Antragsberechtigung: Eigentümer von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder -anzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
BEG - Anlagentechnik (außer Heizung)
Ziel: Förderung der Erneuerung und des Einbaus von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie z.B. raumlufttechnischen Anlagen.
Förderhöhe: Grundfördersatz von 20%, mit einer maximalen Förderung von 500 € pro m² Nettogrundfläche für Nichtwohngebäude.
Antragsberechtigung: Eigentümer von Gebäuden, die Energiesparmaßnahmen umsetzen möchten.
BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Ziel: Förderung der Erneuerung oder des Einbaus von Heizungssystemen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern.
Förderhöhe: Grundfördersatz von 30% der förderfähigen Kosten, mit Erhöhungsmöglichkeiten bei umfassenderen Maßnahmen.
Antragsberechtigung: Eigentümer von Gebäuden, die in Heizungstechnologien investieren.
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